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Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und Dein Marokko (nachfolgend Reiseveranstalter) zustande kommenden Vertrages und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

§1 Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular vom Reiseveranstalter erfolgen.

1.3. Der Kunde kann online aus dem Sortiment des Reiseveranstalters Reisen und Leistungen auswählen und diese über den Button „Buchen“ zur Buchungstrecke führen. Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der gewählten Reise ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann jederzeit vor einer verbindlichen Bestellung durch Betätigung des „Zurück-Buttons“ im Browser auf die Seite gelangen, auf der seine Daten erfasst worden sind. Eingabefehler können hier berichtigt werden. Durch Schließen des Internetbrowsers kann der Bestellvorgang abgebrochen werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.5. Die vertragliche Leistungspflicht des Reisveranstalters bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen durch den Reisveranstalter für die jeweilige Reise.

1.6. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Reiseveranstalter vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

1.7. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.8. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht des Reiseveranstalters nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht durch den Reiseveranstalter gemacht wurden.

1.9. Der Reiseveranstalter speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten dem Kunden schriftlich zu. Die AGB des Reiseveranstalters können vom Kunden jederzeit auch unter http://www.wordpress-649903-3750568.cloudwaysapps.com/agb/ eingesehen werden.

§2 Zahlungsbedingungen

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises und die gesamten Kosten für Flüge und Reiseversicherungen (falls mitgebucht) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein ausgehändigt ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Zahlungen können per Überweisung oder Kreditkarte geleistet werden.

2.2. Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

2.4 Der Kunde kann die Zahlungen per Kreditkarte oder Überweisung leisten.

§3 Leistungen

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Reiseveranstalter und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.

3.2. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

3.3. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.

3.4. Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.5. Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Besichtigungen, Transfers, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

§4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:
a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebotes,
b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Angebot ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebotes verfügbar ist.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. E-Mail) zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden und in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt = 20%
ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt = 40%
ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt = 60%
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt = 70%
ab dem 6. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn = 90%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 95%

5.4. Zusätzlich kann der Preis für die vermittelte Leistungen (z.B. Flug, Versicherungen) in voller Höhe anfallen.

5.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.

5.6. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höheren Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden ist. Macht der Reiseveranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

§6 Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, hat dieser die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen.

§7 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl, die im jeweiligen Reiseangebot explizit aufgeführt ist, nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt:
a) die Reise bis 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
b) die Reise kann gegen einen Zuschlag trotzdem nicht gesicherte Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Höhe des Zuschlages wird dem Kunden separat mitgeteilt.

7.2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn zu kündigen, wenn:
a) der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen voll zu Lasten des Teilnehmers.
b) durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände eine Beeinträchtigung der Reise gegeben ist oder die Reise nicht durchgeführt werden kann.

§8 Ersatzreisende

8.1. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nichtgesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

8.2. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§9 Flüge

9.1. Da der Reiseveranstalter bei der Flugbuchung ausschließlich als Reisevermittler tätig wird, gelten die auf der Buchungsbestätigung abgedruckten Stornierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Es können Stornierungsgebühren bis zu 100% des Flugpreises anfallen. Nur die Flugsteuern können teilweise zurückerstattet werden. Dafür müssen Sie bei DEIN MAROKKO eine Anfrage stellen, die wir an den Ticketaussteller/ Fluggesellschaft weiterleiten. Erst wenn Ticketaussteller/ Fluggesellschaft uns die Flugsteuern erstatten, können wir diese an Sie weitergeben.
Beachten Sie, dass Hinweise zu den Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaften auf dem gebuchten Flugticket/ E-Ticket zu finden sind, diese aber erst nach der bei uns eingegangenen Zahlung ausgehändigt werden. Vor der Buchung können Sie sich direkt auf der Homepage der betreffenden Fluggesellschaft informieren.

9.2. Soweit der Reiseveranstalter vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.

9.3. Für Flugverspätungen, Flugausfälle und Verlust oder Beschädigung von Gepäck haftet der Reiseveranstalter nicht.

9.4. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

§10 Haftung

Der Reiseveranstalter haftet Im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) eine gewissenhafte Reisevorbereitung
b) eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der angegebenen Reiseleistungen.

§11 Haftungsbeschränkung

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen die als Fremdleistungen, wie beispielsweise Ausflüge, Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen etc. lediglich vermittelt werden. Weiterhin haftet der Reiseveranstalter nicht für Leistungsstörungen, die es nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise in Fällen höherer Gewalt, Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Streiks, Epidemien etc.

§12 Obliegenheiten des Kunden

12.1. Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.

12.2. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an unter der im Impressum angegebenen Anschrift zur Kenntnis zu geben.

12.3. Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

12.4. Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

12.5. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

12.6. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

§13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach den Paragraphen 651e-651f in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem lauten Vertrag letzten Reisetag.

§14 Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittkostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.

§15 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

15.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

§16 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

16.1. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

16.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der Reiseveranstalter den Kunden informieren.

16.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

16.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf folgendem Link auffindbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

§17 Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

§18 Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Datenschutz ist uns besonders wichtig. Deshalb finden Sie unsere Datenschutzerklärung unter einem separaten Button auf unserer Homepage.

§19 Hinweis für Verbraucher

19.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr

19.2 Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

§20 Allgemeine Bestimmungen

20.1. Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

20.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 21 Reiseveranstalter

Dein Marokko Inh. Mostafa Benzouaa, Landsberger Straße 1, 04157 Leipzig, Deutschland
Telefon: +49 341 92713615, Fax: +49 341 92713616, E-Mail: info@dein-marokko.de

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