Richtwerte für Trinkgelder bei Gruppenreisen (pro Reiseteilnehmer):
Erlebnisreisen | Reiseleiter | Fahrer |
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Königsstädte und Kasbahs | 25 € | 18 € |
Marokkos Charme | 28 € | 20 € |
Marokkos Höhepunkte | 20 € | 15 € |
Marokkos Vielfalt | 33 € | 25 € |
Königsstädte und Atlas | 15 € | 10 € |
Kasbahs und Wüste | 15 € | 10 € |
Schätze des Südens | 20 € | 10 € |
Zauber des Nordens | 28 € | 13 € |
Aktivreisen | Reiseleiter | Koch | Maultiertreiber | Fahrer |
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M'Goun-Trekking | 20 € | 16 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer |
Sahara-Trekking | 20 € | 16 € | 3x 6 € | 5 €/Transfer |
Ait Bougemez-Trekking | 18 € | 15 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer |
Rosental-Trekking | 18 € | 15 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer |
Atlantik-Trekking | 18 € | 15 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer |
Antiatlas-Trekking | 18 € | 15 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer |
Toubkal-Trekking | 18 € | 15 € | 3x 6 € | 2 €/Transfer
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Bei Individualreisen (Privatreisen) können die Richtwerte der Trinkgelder für Reiseleiter 14 € und Fahrer 12 € pro Tag für die gesamte Gruppe sein.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Trinkgeldern immer um RICHTWERTE handelt, die wir auf vermehrte Anfragen unserer Reisegäste ermittelt haben.
Die Höhe des Trinkgeldes wird über die Dauer der Anwesenheit von Reiseleiter/Fahrer ermittelt, aber auch nach Deiner eigenen Zufriedenheit mit den Leistungen. Es gilt das Motto: „Alles kann, nichts muss!“
Trinkgeld im Alltag:
Bitte denke immer daran ausreichend Münzgeld bei Dir zu führen, wenn Du die untenstehenden Dienstleistungen wahrnehmen möchtest.
Dienstleistung | Betrag |
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Parkplatzwächter | 3 - 10 Dirham |
Gepäckträger | 5 - 10 Dirham |
Zimmermädchen | 10 - 30 Dirham |
Kellner/Innen | 5 - 10% |
Taxi | 5 - 10% |
Öffentlichen Toiletten | 2 - 5 Dirham |
Feilschen:
Feilschen gehört in Marokko zum Einkauf dazu. In den Souks der Medina, in vielen Läden, auch wenn die Produkte mit Preisen ausgezeichnet sind und bei den Händlern am Straßenrand sollte man IMMER versuchen zu feilschen. Als Orientierung kann man sagen:
- 15% gehen immer
- 30 % oft
- 50% bei viel Geschick
Je nach Artikel sind die Händler durchaus willig Dir preislich entgegen zu kommen. Mit freundlicher Bestimmtheit, ein bißchen Beobachtungsgabe und viel Geduld macht feilschen sogar Spaß.
In Restaurants feilscht man nicht. Auch Lebensmittel sollte man zu dem Preis kaufen, zu dem der Bauer der sie angebaut und geerntet hat, anbietet.
Sicherheit:
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt sehr niedrig und Gewaltverbrechen, wie wir sie häufig in Europa erleben, sind in Marokko selten. Dennoch gibt es selbstverständlich ein paar Verhaltensregeln zu berücksichtigen. Unterwegs sollten keine teuren Elektronikgeräte (Laptop, iPhone etc.) oder Schmuckstücke offen zur Schau gestellt werden. Gelegenheit macht Diebe!
Geldbeutel und Wertsachen verstaut man am besten in Innentaschen oder Rucksäcken, die man bei Bedarf vorn trägt. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man dunkle Viertel und Gassen eher meiden, besonders als Alleinreisende/r.
Die Gefahr terroristischer Anschläge ist im vergangenen Jahrzehnt weltweit gestiegen.
Auch in Marokko sind seit dem Anschlag von Casablanca 2003 die Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land deutlich erhöht worden. Entführungen westlicher Staatsangehörige durch islamistische Terrorgruppen gab es bis heute keine in Marokko. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die von Marokko annektierte West-Sahara ab. In diese Regionen bieten wir keine Reisen an.
Aus eigener Erfahrung schätzen wir persönlich das Sicherheitsniveau als sehr hoch ein.
Alleinreisende Frauen:
Alleinreisende Frauen können sich sicher bewegen, wenn sie einige elementare Verhaltensregeln beachten.
Ausländische Filme, Illustrierte, sowie Blickkontakt, offenes Haar, eng -anliegende, knappe Kleidung und bloße Haut, interpretieren viele Marokkaner als Aufforderung zum Anbandeln. Etwas Zurückhaltung kann hier eine große Hilfe sein.
LGBT in Marokko: (Lesbian Gay Bisexuel Transsexual Intersexual)
Der Artikel 489 des marokkanischen Strafrechts verbietet mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 200 bis 1.000 Dirham „Personen, die unzüchtigen oder widernatürlichen Handlungen mit einer Person gleichen Geschlechts vornehmen, sofern eine solche Handlung nicht eine schwerwiegendere Straftat darstellt“. Auch außereheliche heterosexuelle Beziehungen werden in Art. 490 unter Strafe gestellt.
Der staatliche Wille zur Unterdrückung und Abstrafung von Personen aus dem LGBTI-Spektrum (gemäß Art.489) ist wesentlich ausgeprägter.
ABER: Diese Gesetze werden wesentlich strenger bei marokkanischen Staatsbürgern, als internationalen Touristen umgesetzt. Am besten ist es jede Art zärtlicher Zuwendung, egal zwischen welchen Geschlechtern, einfach diskret auf den Moment in der Unterkunft zu verschieben, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Einige Gästehäuser sind als gayfriendly ausgezeichnet, so dass es dort keine Irritationen gibt, zum Beispiel bei der Frage des Doppelbetts.
Einkaufen:
Die Souks sind ein Muss. Viele Waren werden in den Hinterhöfen noch von Hand gefertigt - z.B. Gerber- und Töpferwaren in Fes, Leder, Keramik- Schilfarbeiten in Rabat, sowie Stoffe in Tanger.
Sehr reizvoll sind auch Wochen- und Jahrmärkte (Moussems) auf dem Land, wie zum Beispiel die Teppichmärkte in Khemisset und Taznakht.
Mit Ausnahme der „ Maisons de l´Artisant“ gehört Feilschen beim Einkaufen dazu. Tipp: Beginne ruhig bei 30% des genannten Preises. Generell gilt: 10% weniger als der erste Preis sind immer drin, 25% häufig und 50% möglich. Insgesamt ist das kunsthandwerkliche Warenangebot in Marokko von guter Qualität. Lederartikel und Keramikwaren können aber chemisch belastet sein.
Geschäft- und Banköffnungszeiten:
Winter: Montag bis Freitag 8.30-11.30 Uhr und 14.30-17.00 Uhr
Sommer: Montag bis Freitag 8.30 Uhr-14.00 Uhr
Im Ramadan: Montag bis Freitag 9.00 Uhr-15.00 Uhr
Am Freitag und am Sonntag können einige Geschäfte geschlossen bleiben.
Bettler und Kinder:
Da es in Marokko kein gutes Sozialsystem gibt, hat die Solidarität einen sehr hohen Stellenwert. Daher gehört es sich, alten Menschen oder Invaliden diskret einige Dirhams zu geben. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche!
Bedenkt: Ein Kind, das bettelt ist nicht in der Schule! Ein erfolgreiches "Bettelkind" geht auch den nächsten Tag wieder auf die Straße - Ein Teufelskreis! Oft bleibt das Geld nicht beim Kind sondern geht an organsierte Hintermänner. Bitte gebt den bettelenden Kindern daher kein Geld, auch wenn es schwer fällt.
Um den bedürftigen Kindern helfen zu können, empfehlen wir vertrauenswürdige lokale Kinderschutzorganisationen zu unterstützen, wie z.B. Association Bayti.
Fotografieren:
Bitte fotografiere niemals Einheimische ungefragt. Musikanten, Schausteller und Wasserträger lassen sich meist gern fotografieren, verlangen aber dafür Trinkgeld. Für militärische Anlagen, Polizeibeamte, Soldaten und Staatsgebäude gilt absolutes Foto-Verbot!
Moscheen:
Es besteht die Möglichkeit , die Moscheen auch von Nicht-Muslimen zu betreten, wenn:
- Nicht gebetet wird
- Anwesende Gläubige, im besten Fall der Imam um Einverständnis gebeten wird
- Schuhe am Eingang ausgezogen werden (saubere Füße!)
- Arme, Beine (bei Frauen auch der Kopf) bedeckt sind
- Keine Fotos/Videos gemacht werden
Klima:
In Marokko gibt es drei Klimaregionen: Die Küsten sind vom Mittelmeer-Klima geprägt, das Landesinnere vom Steppenklima und der Süden vom Wüstenklima. Von Nordosten nach Südwesten erstrecken sich vier Gebirgszüge: Rif (höchster Gipfel 2456 m), Mittlerer Atlas (3340 m), Hoher Atlas (4165 m) und Anti- Atlas (2531 m). Dem Anti- Atlas ist im Nordwesten ein 200 km breites Hochland (700 m) vorgelagert, welches stufenweise zur Atlantikküste abfällt und im Norden durch die Küstenkette des Rif begrenzt wird. Das ganze Jahr über haben die Küstengebiete subtropisches Klima, in denen die Durchschnittstemperaturen nur leicht schwanken.
In den Wintermonaten November bis März beträgt die durchschnittliche Tagestemperatur etwa 16°c und es ist teilweise sehr regnerisch. Die durchschnittliche Tagestemperatur liegt im Sommer bei 24-38°c, in der Wüste mehr.
Strukturdaten:
Die Fläche Marokkos ist mit 459.000 km² um ein Viertel größer als die Fläche Deutschlands.
Hinzu kommt die West-Sahara mit einer Fläche von 252.100 km², die Marokko 1975 annektiert hat.
Die Bevölkerungszahl liegt bei circa 36 Mio. (2020) und unterteilt sich in ungefähr 60% arabisch- und 40% berbersprachige Marokkaner. 99% der Marokkaner sind Muslime.
Die Analphabetenrate liegt nur knapp unter 40% und das Bruttonationaleinkommen pro Kopf und Jahr beträgt ungefähr 2.389 US Dollar. Die Arbeitslosenquote liegt bei 10%.
Feste und Feiertage:
Große islamische Feiertage:
Das Fastenbrechen am Ende des 30- tägigen Ramadans (Eid al-Fitr) und das Opferfest (Eid al-Adha), sowie zahlreiche Moussems der Lokalheiligen unterliegen dem Mondkalender und verschieben sich jedes Jahr um 10-11 Tage. In der Zeit des Ramadans dürfen die Gläubigen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang weder essen, trinken, rauchen oder Geschlechtsverkehr haben.
Nicht alle religiösen Festtage sind automatisch „freie Tage“.
Gesetzliche Feiertage:
- Neujahr: 1. Januar
- Unabhängigkeitserklärung: 11. Januar
- Tag der Arbeit: 1. Mai
- Thronfest: 30. Juli
- West-Sahara-Tag: 14. August
- Nationalfeiertag: 20. August
- Geburtstag des Königs: 21. August
- Tag des Grünen Marsches: 6 November
- Tag der Unabhängigkeit: 18. November
Ramadan:
Grundsätzlich ist es problemlos möglich Marokko während des Ramadans zu bereisen. Mit ein paar Einschränkungen muss man dabei aber schon rechnen. In dieser Periode ist der Service in den Hotels manchmal etwas langsamer und Alkohol ist nur beschränkt erhältlich. Die Öffnungszeiten der Geschäfte und Sehenswürdigkeiten werden oft verändert, aber die meisten Sehenswürdigkeiten sind auch während des Ramadans geöffnet.
Viele Restaurants und Cafés haben erst am Nachmittag oder Abend geöffnet, in touristischen Orten sind sie aber oft trotzdem durchgehend geöffnet. In den Abendstunden nach Sonnenuntergang gibt es viel zu sehen. Überall gibt es Essenstände, Gebäck, Datteln und Tee. Die Läden haben bis spät in die Nacht geöffnet.
Unsere Reiseleiter und Fahrer sind es gewohnt im Ramadan zu arbeiten. Es steht ihnen frei zu fasten, wenn sie sich fit genug fühlen, um trotzdem eine Gruppe zu begleiten und zu fahren. Diejenigen, die sich zu schwach fühlen, haben die Möglichkeit die ausgefallenen Fastentage später nachzuholen. Der Islam ermöglicht diese Sonderregelungen ohne Schwierigkeiten.
Der Ramadan ist kein Hindernis für eine Marokko-Reise. Tagsüber man kann die Ruhe bei den Besichtigungen genießen und gerade wegen der Atmosphäre am Abend ist eine Reise während des Ramadans ein besonderes Erlebnis.
Flora & Fauna:
Allgemeine Verhaltensregeln
Auch wenn die Infrastruktur für die Müllbeseitigung von der europäischen abweicht und die Bevölkerung weniger für diese Aspekte sensibilisiert ist, solltest Du dennoch zur Müllvermeidung und Ressourcenschonung beitragen.
- Verpackungsmüll und Essensreste sollten immer in dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden.
- Wenn Du in abgelegenen Regionen reist, nimm Deinen Müll wieder mit zur nächsten Stadt, wo Du in entsorgen kannst.
- Vermeide Plastiktüten und Plastikflaschen, greife eher zu Mehrwegbehältern -und Flaschen.
- Pflücke keine Pflanzen ohne fachmännische Erklärung (Reiseleiter) und berühre keine wildlebenden Tiere (Affen, Vögel, Echsen etc.)
- Reduziere Dein Gepäck auf das Nötigste.
- Gehe sorgsam mit Trinkwasser um. Sei Dir bewusst, dass „duschen in der Wüste“ kein „Muss“ und immer mit viel Logistik verbunden ist.
- Wenn Du als Selbstfahrer reist, lass den Motor nicht unnötig laufen.
- Parke wenn möglich im Schatten, nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Gräsern.
- Werfe niemals Zigarettenstummel einfach in die Natur.
- Ergänze Deine Verhaltensregeln, um die in den Naturreservaten ausgeschilderten Tipps.
Endemische Arten:
Marokko verfügt über eine große Vielfalt von endemischen Arten wie z.B. Dracaena draco subsp. Ajgal, eine Unterart des Drachenbaumes, Zypressen, einige Echsen, Skorpione, Amphibien und Insekten, um nur wenige Beispiele zu nennen. Durch den Rückgang ihres Lebensraumes und die steigende Verschmutzung der Gewässer, Berg- und Wüstenregionen sind diese Arten gefährdet.
Artenschutz & Zollbestimmungen
Bitte informiere Dich vor Reiseantritt, welche Souvenirs ausgeführt werden dürfen oder nicht.
Oft werden spätestens beim Zoll Erinnerungsstücke beschlagnahmt und ihre versuchte Ausführung sogar strafrechtlich geahndet. Bedenke bitte, dass die für Dich Einzigartigkeit eines Souvenirs oft mit seiner Seltenheit, seinem gefährdeten Bestand begründet ist. Viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Bitte distanziere Dich klar vom illegalen und schädlichen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen. So fügst Du der Tier- und Pflanzenwelt Marokkos keinen Schaden zu.
Weitere Infos unter: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-node/marokkosicherheit/224080
Folgende Tier - und Pflanzenarten dürfen nicht ausgeführt werden:
Tiere:
Agamen
Chamäleons
Elefanten
Korallen
Landschildkröten
Papageien
Raubkatzen
Riesenschlangen
Warane
Pflanzen:
Aloe
Kakteen